Führerscheinklassen
Anmeldung ab einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich:
Anmelden kann man sich für die Führerscheine bereits ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Mindestalter. Dabei kann die Theorieprüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. So kannst du pünktlich zu deinem Geburtstag durchstarten!
Auto(PKW)
KLasse B&BF17 (PKW)
Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zul. Gesamtmasse
Mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrer)
Ein Anhänger mit maximal 750 kg zul. Gesamtmasse darf mitgeführt werden
Anhänger mit zul. Gesamtmasse über 750 kg ist erlaubt, wenn die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
ab 18 Jahren. Ausnahme ist der Führerschein mit 17
KLasse B197 (PKW)
Kombination aus Schaltwagen und Automatik
Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen von Automatik- und Schaltfahrzeugen
Anhänger
KLasse BE (Pkw+Anhänger)
Kraftfahrzeuge der Klasse B + einen Anhänger mit max. 3500 kg zul. Gesamtmasse
ab 18 Jahren oder BF17
Eine theoretische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung sind nicht erforderlich
Motorrad und Kleinkrafträder(Roller)
Klasse AM
(Roller)
Leichte zwei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge sowie dreirädrige Kleinkrafträder mit
max. 50 cm³
max. 45 km/h
max. 4 kW Leistung
ab 15 Jahren
Klasse A1 (125er)
Krafträder (Leichtkrafträder) mit
max. 125 cm³
max. 11 kW Leistung
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern
mehr als 50 cm³ oder
mehr als 45 km/h und
max. 15 KW Leistung
ab 16 Jahren
Klasse A2
(Motorrad, begrenzt)
Krafträder mit
max. 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
ab 18 Jahren
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine Grundausbildung + praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Klasse A (Motorrad, unbegrenzt)
Krafträder mit
mehr als 50 cm³
mehr als 45 km/h
mehr als 35 kW
Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
mehr als 15 kW oder
symmetrisch angeordneten Rädern und
mehr als 50 cm³ oder
mehr als 45 km/h und
mehr als 15 kW
ab 24 Jahren für Direkteinstieg Krafträder
ab 21 Jahren für dreirädrige Fahrzeuge
ab 20 Jahren - Vorbesitz Klasse A 2 länger als 2 Jahre
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine Grundausbildung + praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Schlüsselzahl B196
(Motorrad ohne Prüfung)
Krafträder mit
max. 125 cm³
max. 11 kw Leistung
Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 01kW/kg
ab 25 Jahren
mind. 5 Jahre Besitz Klasse B
4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht Motorrad
min. 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden)
eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Die Fahrerlaubnis B196 gilt allerdings nur in Deutschland
Traktor
Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.
KLasse L
(kleiner Traktor)