Führerscheinklassen

Anmeldung ab einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich:
Anmelden kann man sich für die Führerscheine bereits ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Mindestalter. Dabei kann die Theorieprüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. So kannst du pünktlich zu deinem Geburtstag durchstarten!

Auto(PKW)

KLasse B&BF17 (PKW)

 

Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zul. Gesamtmasse

Mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrer)

Ein Anhänger mit maximal 750 kg zul. Gesamtmasse darf mitgeführt werden

Anhänger mit zul. Gesamtmasse über 750 kg ist erlaubt, wenn die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt

ab 18 Jahren. Ausnahme ist der Führerschein mit 17

KLasse B197 (PKW)

 

Kombination aus Schaltwagen und Automatik

Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden

p

Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen von Automatik- und Schaltfahrzeugen

Anhänger

 

KLasse BE (Pkw+Anhänger)

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B + einen Anhänger mit max. 3500 kg zul. Gesamtmasse

ab 18 Jahren oder BF17

Eine theoretische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung sind nicht erforderlich

Motorrad und Kleinkrafträder(Roller)

 

Klasse AM

(Roller)

 

Leichte zwei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge sowie dreirädrige Kleinkrafträder mit

max. 50 cm³

max. 45 km/h

max. 4 kW Leistung

ab 15 Jahren

Klasse A1 (125er)

 

Krafträder (Leichtkrafträder) mit

max. 125 cm³

max. 11 kW Leistung

einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

symmetrisch angeordneten Rädern

mehr als 50 cm³ oder

mehr als 45 km/h und

max. 15 KW Leistung

ab 16 Jahren

Klasse A2

(Motorrad, begrenzt)

 

Krafträder mit

max. 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind

einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

ab 18 Jahren

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine Grundausbildung + praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A (Motorrad, unbegrenzt)

 

Krafträder mit

mehr als 50 cm³

mehr als 45 km/h

mehr als 35 kW

Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

mehr als 15 kW oder

symmetrisch angeordneten Rädern und

mehr als 50 cm³ oder

mehr als 45 km/h und

mehr als 15 kW

ab 24 Jahren für Direkteinstieg Krafträder

ab 21 Jahren für dreirädrige Fahrzeuge

ab 20 Jahren - Vorbesitz Klasse A 2 länger als 2 Jahre

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine Grundausbildung + praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Schlüsselzahl B196

(Motorrad ohne Prüfung)

 

Krafträder mit

max. 125 cm³

max. 11 kw Leistung

Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 01kW/kg

ab 25 Jahren

mind. 5 Jahre Besitz Klasse B

4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht Motorrad

min. 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden)

p

eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Die Fahrerlaubnis B196 gilt allerdings nur in Deutschland

Traktor

Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.

 

 

KLasse L

(kleiner Traktor)

 

Zugmaschinen

die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,

max. 40 km/h

Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhänger max. 25 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrender Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge max. 25 km/h

ab 16 Jahren

Theorieunterricht und Therieprüfung muss absolviert werden

keine praktische Ausbildung und Prüfung notwendig

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